Mittwoch, 20. Januar 2010

Informationspflicht: Landesmedienanstalten planen Änderung des Rundfunkstaatsvertrags [Update]

Die Landesmedienanstalten pochen auf die öffentliche Aufgabe der privaten Sender im dualen Rundfunksystem. Der besondere Beitrag von Rundfunkveranstaltern zum gesellschaftlichen Diskurs dürfe nicht reinen Geschäftsstrategien geopfert werden, teilten sie mit. (epd) Sie wollen daher eine Informationspflicht der kommerziellen Anbieter gesetzlich festschreiben. (ddp)
"Wir werden uns darum in den nächsten Wochen bemühen, dem Gesetzgeber Vorschläge zu übermitteln, die auch Grundlage für eine gesetzliche Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages sein könnten."
Thomas Langheinrich, Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten

Update (10:41 Uhr):
Auszüge aus der entsprechenden Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM):

Grundsätzliche Analyse:
"Die Landesmedienanstalten haben in ihrer Sitzung nochmals die besondere öffentliche Aufgabe auch der privaten Sender im dualen Rundfunksystem bekräftigt. Das duale System ruhe auf den zwei Säulen, des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen einerseits und des privaten Rundfunks andererseits.(...)
Die aktuelle Diskussion um den Nachrichtensender N24 hat klar gemacht, dass wir eine breite Diskussion über Funktion und Rolle der privaten Sendern führen müssen“, so Langheinrich."

Zu denkbaren Gesetzesänderungen:
"Dazu gehörten sowohl die weitere Diskussion über Anreizsysteme, aber auch Überlegungen, ob und gegebenenfalls wie die Ziele und Verpflichtungen, die private Rundfunkveranstalter erfüllen müssen, gesetzlich präzisiert werden können."

1 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wenn der "Informationspflicht" dadurch Genüge getan ist, dass sich - wie bei RTL2 beobachtet - die Spitzenmeldung der 20-Uhr-Nachrichten um Weltbewegendes wie "Big-Brother"-Insassen dreht, ist eine solche Auflage wenig effektiv.

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