Montag, 25. Januar 2010

Vorschläge und Forderungen der N24-Mitarbeiter

In die aktuelle Diskussion um den Wert von Nachrichten und Informationsangeboten, hat der N24-Redaktionsausschuss folgende Vorschläge zum Erhalt des Dualen Rundfunksystems zu machen:

Im Rundfunkstaatsvertrag, dem Grundgesetz für die „Duale Rundfunkordnung“ ist festgelegt, dass öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk in Deutschland gleichermaßen der freien und individuellen und öffentlichen Meinungsbildung verpflichtet sind.

Der Gesetzgeber erfüllt mit diesen Vorgaben den Verfassungsauftrag, den das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung bis in die jüngsten Urteile auch für den privaten Rundfunk immer wieder ausdrücklich bestätigt hat.

Vor allem junge Menschen nutzen vorwiegend private Fernsehsender. Ohne den Fortbestand relevanter Informationen und Nachrichten in den großen privaten TV-Sendern würde ein Großteil der Bevölkerung davon abgeschnitten werden.

Dies bedeutet, dass auch hier gesellschaftspolitisch relevante aktuelle Nachrichten und politische Hintergrundberichterstattung stattfinden müssen - recherchiert und umgesetzt von ausgebildeten Journalisten.

Der private Rundfunk erfüllt seine gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Aufgaben nur, wenn die Sender für Nachrichten, Informationen und Recherchen ausreichende finanzielle Mittel bereit stellen und Planungssicherheit gewährleisten.

Gut recherchierte Nachrichten- und Informationssendungen im privaten Rundfunk refinanzieren sich nach der Erfahrung der letzten zwei Jahrzehnte nicht vom Markt allein. Deshalb besteht die Gefahr, dass rein profitorientierte Finanzinvestoren durch die Reduzierung auf reine, gewinnbringende Unterhaltungsprogramme das bestehende System weiter aushöhlen.

Soll die etablierte Duale Rundfunkordnung in Deutschland aber weiter bestehen, muss die Politik einen rechtlichen Rahmen vorgeben, der die Finanzierung von gesellschaftspolitisch relevanten, aktuellen Informationssendungen garantiert.

Der N24 Redaktionsausschuss regt deshalb an:
  1. Der Rundfunkstaatsvertrag sollte für bundesweite Nachrichtenangebote der TV-Sender die Pflicht eines Mindestumfangs von selbstständig produzierten aktuellen Berichten und politischer Hintergrundberichterstattung festlegen.

  2. Ein finanzieller Rahmen für Nachrichten- sowie für Informationssendungen sollte an die Reichweiten der einzelnen privaten TV-Sender gekoppelt werden. Als Richtwerte könnten die Budgets der Sender vor dem Eintritt der Finanzinvestoren gelten.

  3. Die Begriffe "Nachrichten" und "Informationssendungen" sollten gesetzlich verbindlich definiert werden.
Die publizistische Vielfalt braucht den Schutz der Politik, denn sie ist für den Fortbestand der Demokratie von großer Bedeutung!

Nachrichten sind wichtig!

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